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KanzleiLeben - Beitrag

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Verjährung: 5 vor 12

Verjährung 2025: Verschenken Sie keine Forderungen! Warum der 31.12. zum Stichtag wird – Jetzt handeln!

Läuft Ihnen die Zeit davon? So sichern Sie Ihre Ansprüche vor der Verjährung.

Zum 31. Dezember 2025 droht ein wichtiger Stichtag: Fast alle Forderungen, die im Jahr 2022 entstanden sind, verjähren unwiderruflich. Die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) läuft ab – und damit auch Ihre Möglichkeit, offene Ansprüche durchzusetzen.

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Die Frist startet am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und Sie als Gläubiger vom Schuldner und den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben (§ 199 Abs. 1 BGB). Für 2022 bedeutet das: Die Zeit läuft ab.

So unterbrechen Sie die Verjährung

Schnelles Handeln ist jetzt entscheidend. Die Verjährung lässt sich unterbrechen durch:

  • Klageerhebung beim zuständigen Gericht
  • Beantragung eines Mahnbescheids

Wichtig: Beide Verfahren müssen „demnächst" zugestellt werden. Zahlen Sie den vom Gericht angeforderten Kostenvorschuss daher umgehend – idealerweise innerhalb von zwei Wochen. Andernfalls entfällt die Hemmungswirkung rückwirkend.

Verhandlungen mit dem Schuldner (§ 203 BGB) sind theoretisch möglich, aber kurz vor Jahresende praktisch kaum mehr realisierbar.

Was passiert bei Verjährung?

Einmal verjährt, verlieren Sie faktisch Ihren Anspruch. Der Schuldner erhält ein dauerhaftes Leistungsverweigerungsrecht und kann sich vor Gericht erfolgreich auf die Verjährung berufen, sodass Sie Ihren Anspruch nicht mehr erfolgreich durchsetzen können.

Handeln Sie jetzt!

Prüfen Sie umgehend Ihre offenen Forderungen aus 2022. Die Zeit bis zum Jahresende ist knapp.

Wir unterstützen Sie dabei: Kontaktieren Sie uns für eine schnelle Prüfung Ihrer Ansprüche und die rechtzeitige Einleitung der notwendigen Schritte.

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