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Gewerblicher Rechtsschutz

Die Kreativität und die Innovationsfähigkeit bestimmen den Erfolg eines Unternehmers. Dessen Ideen müssen frühzeitig geschützt, wirtschaftlich verwertet und gegen Nachahmer verteidigt werden. Dabei können wir Sie beraten. Ihre Ideen sind Ihre Unternehmenswerte, die Sie verwerten und verteidigen müssen, ob es sich um Marken bzw um Gebrauchs- oder Design handelt.

Marken kennzeichnen Ihre Produkte und Dienstleistungen. Sie machen Ihr Unternehmen unverwechselbar und visualisieren sie etwa in Form eines Firmenlogos. Marken stehen für die Qualität Ihrer Produkte und Dienstleistungen.

„Die Marke ist ein Name, ein Begriff, ein Symbol oder ein Design bzw eine Kombination daraus, die ein Produkt oder eine Dienstleistung in eindeutiger Weise hervorhebt und von Mitbewerbern unterscheidet.“ (Kotler, 1989)

Mit dem Markenschutz erwerben Sie als Inhaber ein ausschließliches Recht, das Ihnen die Möglichkeit bietet, sich gegen jede unerlaubte Nachahmung zur Wehr zu setzen. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Sie kann jeweils um 10 Jahre verlängert werden.

Das "kleine Patent oder schnelle Schutzrecht" Gebrauchsmuster schützt gewerblich anwendbare Erfindungen, die neu sind und auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Sie können grundsätzlich auch als Patent angemeldet werden. Der Gebrauchsmusterschutz dauert 10 Jahre. Gegen Nachahmung können Sie in dieser Zeit vorgehen. Durch ein eingetragenes Gebrauchsmuster sichern Sie die dafür notwendigen Entwicklungskosten und Investitionen vor dem Zugriff Dritter. Damit demonstrieren die Werthaltigkeit Ihres Produkts, was in der Werbung nutzbar gemacht werden kann.

Mit einem Designmuster (früher Geschmacksmuster) schützen Sie Ihr Design, also die Formgebung Ihres Produkts. Dessen Markterfolg hängt heute neben dem Preis und der Qualität immer mehr vom attraktiven Design ab. Die Gestaltung eines Erzeugnisses kann mit der Markenstrategie und dem Image eines Unternehmens gleichbedeutend sein und zu einem erheblichen Vermögenswert werden. Der Designschutz dauert 25 Jahre. 

Auf der einen Seite werden Sie für alle Ihre Produkte Marketing- und Werbestrategien entwickeln, die nur dann erfolgreich sind, wenn kein Mitbewerber diese wirksam beanstanden kann. Auf der anderen Seite müssen Sie unlauterem Wettbewerbsverhalten Ihrer Konkurrenten begegnen. Dabei können wir Ihnen helfen. 

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten und vertreten Sie bei

  1. der Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen
  2. der Durchsetzung von Schutzrechten
  3. bei der Verteidigung gegen Inanspruchnahmen
  4. unberechtigten Abmahnungen und anderen Angriffen

Dr. Lieser M.C.L. Rechtsanwälte GbR Copyright 2024

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