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Was versteht der Jurist unter Sport, noch dazu unter Sportrecht?
Ob eine Betätigung Sport darstellt, wird in der Sportwissenschaft regelmäßig an bestimmten Merkmalen festgemacht: Dazu gehören eine körperliche Bewegung, ein Wettkampf- oder zumindest Leistungsstreben, das Vorhandensein von Regeln- und Organisationsformen und die Betätigung als Selbstzweck ohne produktive Absicht.
Wie aber kann das Sportrecht juristisch eingeordnet werden?
- Auf der einen Seite können als Sportrecht alle diejenigen Rechtsverhältnisse und Rechtsstreitigkeiten aufgefasst werden, die im Bereich der Sportausübung beheimatet sind.
- Auf der anderen Seite erscheint es möglich, mit dem Begriff des Sportrechts das von Sportvereinen- und verbänden autonom geschaffene Recht zu bezeichnen.
Diese unterschiedlichen Ansatzpunkte zeigen bereits, wie vielfältig die Berührpunkte des Rechts mit dem Sport sind. So wie sich der Sport in der Gesellschaft ständig weiterentwickelt, so findet auch das Sportrecht immer neue Betätigungsfelder. Das Sportrecht ist daher ein sehr dynamisches Rechtsgebiet.
Wir können Ihnen bei Sachverhalten aus beide Teilen des oben genannten Sportrechtsbegriffes zur Seite stehen. Insbesondere bei Thematiken aus dem ersten Teil der Sportrechtsdefinition werden ganz unterschiedliche andere Rechtsgebiete tangiert:
- Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
- Arbeitsrecht
- Vereins- und Verbandsrecht
Denn der Sportler trifft bei der Ausübung seines Sports auf verschiedene Rechtsverhältnisse, deren Ausgestaltung zunächst einmal davon abhängt, ob er den Sport als Beruf oder Hobby ausübt. Handelt es sich um eine Berufsausübung, stehen arbeitsrechtliche Problematiken im Vordergrund; Fragen in Bezug auf die Zulassung/Nichtzulassung zu bestimmten Wettkämpfen können Thema eines juristischen Mandats sein. Im Bereich des Amateursports ist die Sportausübung regelmäßig in Vereinen organisiert und wirft unter anderem entsprechende Fragestellungen auf.