Have any questions?
+44 1234 567 890
Kaum ein Rechtsgebiet weist ein so umfängliches Regelwerk auf, das sich ständig ändert und kaum zu verstehen ist, wie das Steuerrecht. Der Handlungsspielraum für den Steuerpflichtigen, sei er Unternehmer oder Privatmann, wird immer mehr und immer schneller eingeengt. Damit wächst auch die Gefahr kostspieliger Fehlentscheidungen.
Oft führen auch richtige Entscheidungen des Steuerpflichtigen im Steuerrecht zu Streit mit dem Finanzamt. Dabei werden bereits im Einspruchsverfahren viele Chancen verschenkt, weil etwa der Sachverhalt nicht sorgfältig genug aufgeklärt sowie darge- und belegt wurde. Dabei sollten Sie sich nicht selbst in das Heraussuchen vermeintlich einschlägiger Rechtsprechung stürzen, sondern Ihre Angelegenheit durch uns frühzeitig steuerjuristisch bearbeiten lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu ermitteln.
Nach dem negativen Einspruchsverfahren sollte der Weg zum Finanzgericht angetreten werden. Bei Betriebsprüfungen wird häufig eine "Vereinbarung" mit dem Steuerprüfer einem gerichtlichen Steuerprozess vorgezogen. Denn in der Betriebsprüfung kann eine frühzeitige fundierte steuerrechtliche Begründung die eigene Position stärken und damit ein erheblicher Widerstand gegenüber negativen Entscheidungen der Steuerprüfer aufgebaut werden.
Haben Sie sich dazu entschieden, Ihre steuerrechtliche Angelegenheit vor dem Finanzgericht auszutragen, so bedarf dies einer intensiven Betreuung. Wir informieren Sie dabei vor dem Beginn des Verfahrens über die Risiken und Chancen, die Kosten und die ungefähre voraussichtliche Verfahrensdauer.
Umsichtiges Planen, strategisches Vorgehen und optimales Gestalten sind daher unerläßlich, um steuerrechtliche Fehlentscheidungen zu vermeiden. Unsere Aufgabe ist es, Sie dabei in enger Zusammenarbeit mit unseren steuerberatenden Kooperationspartnern zu unterstützen.
Steuerstrafrecht
Die Flut von neuen Steuergesetzen und deren ständige Änderungen führen auch zu einer Erhöhung der staatlichen Kontrolle des Steuerpflichtigen. Dabei sind wir mittlerweile in eine Entwicklung geraten, dass sich der Bürger zu rechtfertigen hat, wenn er der Ansicht ist, der staatliche Steueranspruch bestehe nicht. Dies gilt auch für steuerrechtliche Vorschriften, die nachträglich vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden.
Das Problem ist: Jede, auch die Hinterziehung verfassungswidriger Steuern ist strafbar.
Die Steuerfahnder gehen immer öfter gegen ganz normale Bürger vor. Schnell kann auch eine Betriebsprüfung in ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren übergehen. Sollte bei Ihnen die Steuerfahndung vorstellig werden, nehmen Sie kurzfristig Kontakt mit uns auf.
Auch bei Fehlentscheidungen gibt es einen Weg zurück:
Die Selbstanzeige
Dieser Weg muss gründlich geprüft und vorbereitet werden. Denn bei kleinsten Ungenauigkeiten oder Fehler droht die Erfolglosigkeit und damit ein steuerstrafrechtliches Verfahren. Wir beraten Sie deshalb gerne in den genannten Bereichen.